Kündigungsinfo
Für den Wechsel der
Autoversicherung gelten folgende Regeln
Kfz –
Haftpflichtversicherung
►
zum Ablauf:
Regel: Nächster Monatserster nach dem Zulassungsdatum
z.B. 9.4.2006 Zulassungsdatum
1.5. jeden Jahres ist der Stichtag
für den Versicherungswechsel
Ist das Zulassungsdatum ein Monatserster, ist der
Stichtag auch dieser Tag.
Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Stichtag
bei der alten Versicherung einlangen.
► bei
Prämienerhöhung:
Regel: innerhalb eines Monats ab Erhalt
der Prämienerhöhung
Die Kündigung ist genau ein Monat ab
Einlangen bei der alten Versicherung wirksam.
Kfz –
Kaskoversicherung
►
zum Ablauf:
Regel:
jährlich zur Hauptfälligkeit
z.B. 1.5.2007 Ablaufdatum laut Polizze
1.5.
jeden Jahres ist der Stichtag
für den Versicherungswechsel
Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Stichtag
bei der alten Versicherung einlangen.
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